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Echo: Rechtsextremismus auch bei uns
An unserer Schule sind in den letzten Tagen vermehrt rechtsextreme Sticker aufgetaucht. Doch was sind die Konsequenzen?
Diese Sticker sind verboten. Nicht nur, weil es als Sachbeschädigung gilt, Sticker in öffentlichen Gebäuden aufzukleben, sondern auch, weil die Inhalte auf diesen Aufklebern teils verfassungswidrig sind. Das kann also nicht nur eine Klage wegen Sachbeschädigung und die Zahlung der Kosten für eine Spezialreinigung nach sich ziehen, sondern auch deutlich härtere Strafen. Diese Inhalte verstoßen gegen Artikel 1, 2, 8 und 9 des Grundgesetzes und sind demnach verfassungswidrig.
Zudem ist vielen nicht klar, wie rechtsextremes Gedankengut anderen schadet. Es wird gegen Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung, queere Menschen, arme Menschen, Frauen und gegen viele Religionen gehetzt.
Die Personen an der Schule, die solche Sticker sehen, werden darum gebeten, diese zu entfernen und gegebenenfalls vorher noch Beweisfotos zu machen, um diese zu melden. Wer Infos darüber hat, wer die Täter*innen sein könnten, soll diese an eine Lehrkraft weitergeben. Dabei wird selbstverständlich nicht weitergegeben, wer diese Hinweise gegeben hat.
Die Lehrkräfte wiederum sind dazu aufgerufen, über das Thema Rechtsextremismus mit den Schüler*innen zu reden und sie darüber aufzuklären.
Verfasst von: Blake Meiners



