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Schulsozialarbeit
Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Der Beratende entscheidet selbst, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Der Ratsuchende sowie Beratende kann die Beratung jederzeit abbrechen.
Die Inhalte der Gespräche werden absolut vertraulich behandelt, es kann jedoch das gesamte soziale Umfeld in den Beratungsprozess mit eingebunden werden.
Eine Offenbarungspflicht besteht bei Selbst- und Fremdgefährdung.
Die Beratung ist unabhängig, unparteilich und ergebnisoffen.
Ziel: Es soll erreicht werden, im gemeinsamen Gespräch die Ursachen der Schwierigkeiten zu finden und individuelle Lösungswege zu erarbeiten. Gemeinsam suchen wir nach möglichen Hilfs- und Unterstützungsangeboten.
Frau Tiedemann
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Beratung und Einzelfallhilfe, speziell für Jahrgang 9
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Suchtprävention
Frau Vollmer
- Beratung und Einzelfallhilfe, speziell in Jahrgang 5, 6 und 8
- Berufs- und Lebenswegplanung
Frau Reiners
- Beratung und Einzelfallhilfe, speziell in Jahrgang 7 und 10
- Sozialtraining
Projektarbeit:
Klassenrat
Medienkompetenz
„Wir sind stark“
„Nur JA heißt JA“
Sozialpädagogische Kochprojekte
Mobbing Intervention
Mediation in Konfliktschlichtung
BO-KOMPAKT/Berufsorientierungsmesse








